Paritätmodell
- Paritätische Betreuung des Kindes getrennt Eltern -
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Rechtsprechung
OLG Bremen, Beschluss vom 16.08.2018 - 4 UF 57/18
AG Bremen, 17.05.2018 - 71 F 2322/17
OLG
Bremen, 16.08.2018 - 4 UF 57/18
1. Die gerichtliche Anordnung eines paritätischen
Wechselmodells setzt eine bestehende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
der Eltern voraus.
2. Ist das Verhältnis der Eltern erheblich
konfliktbelastet, so liegt die auf ein paritätisches Wechselmodell gerichtete
Anordnung in der Regel nicht im wohlverstandenen Interesse des Kindes. Das gilt
insbesondere dann, wenn die Wohnorte der Eltern weit auseinander liegen (hier
mehr als 100 km) und eine verlässliche Planung wegen ständig wechselnder
Arbeitszeiten eines Elternteils nicht möglich ist.
Tenor
1. Die
Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts –
Familiengericht - Bremen vom 17.5.2018 wird zurückgewiesen.
2. Der
Kindesvater trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Wert des
Verfahrensgegenstandes wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
...
https://openjur.de/u/2110685.html
Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 17.12.2015 - 2 UF 106/14:
Eine hälftige Aufteilung der Betreuungszeiten für das Kind im Sinne eines Wechselmodells ist im Rahmen eines Umgangsverfahrens möglich, sofern dies im Einzelfall die dem Kindeswohl am besten entsprechende Gestaltung der Betreuungszeiten darstellt.
Oberlandesgericht Hamm - II-11 UF
89/17 - Beschluss vom 29.08.2018
Wechselmodell bei großer Entfernung und Hochstrittigkeit möglich
Die Anordnung eines Wechselmodelles ist bei einer
erheblichen Entfernung zwischen den Haushalten der Kindeseltern nicht
ausgeschlossen. Die resultierenden organisatorischen Belastungen sind gegen die
ohne das Wechselmodell eintretende Beziehungsbelastungen abzuwägen.
Der
Anordnung eines Wechselmodelles steht ein hohes Konfliktniveau der Eltern nicht
zwingend entgegen, wenn die Eltern im Einzelfall in der Lage sind ihre
persönlichen Differenzen von ihrer Elternrolle zu trennen.
Eine versuchsweise
Anordnung des Wechselmodelles kommt in Betracht, um die Kontinuität in der
Elternbindung auf beiden Seiten über die Trennung hinweg sicherzustellen.
Krankheiten eines Kindes stehen dem Umgang nur entgegen, wenn diese die
Reiseunfähigkeit des Kindes bedeuten.
Tenor:
Auf die Beschwerde
der Kindesmutter und die Anschlussbeschwerde des Kindesvaters wird der Beschluss
des Amtsgerichts – Familiengericht – Hamm vom 28.04.2017 (31 F 83/17) teilweise
abgeändert und wie folgt neu gefasst:
...
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Matthias Bergmann 7. September 2018 - https://www.anwalt-kindschaftsrecht.de/wechselmodell-bei-grosser-entfernung/
Sonstige
Bundesgerichtshof - BGH XII ZB 601/15 - Beschluss
vom 01.02.2017: Anordnung eines paritätischen Wechselmodells auch gegen den
Willen eines Elternteils möglich
Vorinstanzen Oberlandesgericht Nürnberg - 11
UF 1257/15 und Amtsgericht Schwabach - 1 F 280/15 -
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2017&Sort=3&nr=77519&linked=bes&Blank=1&file=dokument.pdf
Bundesgerichtshof - Urteil vom 21.12.2005 - XII ZR 126/03, In: "Das Jugendamt", 09/2006, S. 415-418
Bundessozialgericht - Urteil vom 3.3.2009 - B 4 AS 50/07 - Hälftiger Mehrbedarf für Alleinerziehende bei Abwechslung in der Betreuung. Veröffentlicht in: FamRZ 14/2009
Kammergericht - Beschluss vom 28.02.2012 - 18 UF 184/09 - Wechselmodell gegen den Willen eines Elternteils, FamRZ 11/2012 vom 1. Juni 2012, 886, http://openjur.de/u/368523.html
Kammgericht Berlin, Beschluss vom 21.02.2006; NJW-RR 2006, 798
Oberlandesgericht Brandenburg, NJOZ 2003, 3041 = FamRZ 2002, 1949
Oberlandesgericht Celle, Beschluss v. 4.1.2008 - 15 W F 241/ 07: Zu Vor- und Nachteilen des Wechselmodells (hier: betr. ein zweieinhalb Jahre altes Kind). FamRz 2008, 2053
Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 3.6.2004 - 21 UF 144/04, In: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 2005, Heft 2, S. 125-126
Oberlandesgericht Dresden, Beschluss des 21 Zivilsenats - Familiensenat - vom 9. März 2004, Aktenzeichen: 21 UF 0004/04
Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 05.12.2005 - 2 UF 10/05; In: "Das Jugendamt", 06-07/2006, S. 318-319: Zur Bemessung der Barunterhaltspflicht der leistungsfähigen Elternteile beim sogenannten Wechselmodell
Oberlandesgericht Karlsruhe - 18 UF 231/14 - Beschluss vom 21.05.2015, In: Zeitschrift für das gesamte Familienrecht. 19/2015
Oberlandesgericht Köln, BeckRS 2005, 13 577
Oberlandesgericht München, FamRZ 2002, 1210
OLG Naumburg, 14.07.2014 - 4 UF 151/13 - AG Wernigerode, 14.06.2013 - 11 F 699/12 - Wechselmodell gegen den Willen eines Elternteils. Papierfundstellen: NJW 2015, 494 - http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/portal/t/buq/page/bssahprod.psml?doc.hl=1&doc.id=KORE532342014&showdoccase=1&doc.part=L¶mfromHL=true
Schleswig-Holsteinisches
Oberlandesgericht 5. Senat für Familiensachen - 15
UF 55/13 - 19.12.2013
Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 14.03.2007 - 16 UF 13/07, In: "Das Jugendamt", 10/2007
Völlig daneben
OLG Hamm II-2 UF 211/11 - Beschluss
vom 16.02.2012: Wechselmodell kann nicht gegen den Willen der Kindeseltern oder
eines Elternteils angeordnet werden.
Grad so also ob der 2. Familiensenat des OLG Hamm meinen würde, man könne die Gerichte abschaffen, weil diese gegen den Willen einer Partei ohnehin nichts anordnen dürften.
Geschäftsverteilungsplan vom 01.01.2012:
Vors. Richter am OLG
Reinken
Richter am OLG Pfeffer-Schrage
(stellvertretender Vorsitzender)
Richter am OLG Bucic
Richter am AG Jung (bis 31.01.2012)
Richter am AG
Schikowski (ab 01.02.2012)
Melderecht