Paritätmodell

- Paritätische Betreuung des Kindes getrennt Eltern -

Fachtagung | Paritätmodell | Literatur | Rechtsprechung | Philosophie

 

 

 

Start

Kontakt

Impressum

 

 

 

 

 

 

Paritätmodell

- Paritätische Betreuung des Kindes getrennt Eltern -

Fachtagung | Paritätmodell | Literatur | Rechtsprechung | Philosophie

 

 

 

Start

Kontakt

Impressum

 

 

 

 

 

 

 

 

Workshop 4

"Hochstrittigkeit" im Kontext familiengerichtlichen Verfahren und Eltern-Kind-Entfremdung

Reaktion, Resignation, Intervention

 

 

 

Leitung

Andrea Scherding, Diplom-Pädagogin, Systemische Therapeutin/Familientherapeutin (DGSF)

 

 

 

Vater und Sohn (E.O. Plauen)

 

 

 

In unserem Workshop beschäftigen wir uns mit sogenannten "hochkonflikhaften" Fällen im familiengerichtlichen Kontext.

1. Hochkonflikthafte Fälle sind in der Regel gekennzeichnet durch das Bemühen der Parteien um Ausgleich. Wie Du mir, so ich Dir. Schuld- und Verdienstkonten werden geführt (Ivan Boszormenyi-Nagy: Die Balance von Geben und Nehmen). Der Versuch die Waage zu erhalten, führt zu symmetrischen Eskalationen (Paul Watzlawick; Janet H. Beavin; Don D. Jackson: "Menschliche Kommunikation. Formen, Störungen, Paradoxien", Verlag Hans Huber, Bern; 1969/2000/2003, S. 103 ff).

Die Besonderheit von "hochkonflikhaften" Fällen im familiengerichtlichen Kontext liegt in der Hinzuziehung externer Fachkräfte (Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter, Rechtsanwälte, Familienrichter, Verfahrensbeistände, Gutachter, Umgangspfleger, Umgangsbegleiter, Vormünder, etc. pp). Das vormals übersichtliche Kampffeld der Streitparteien (Eltern) verwandelt sich nun in ein komplexes interagierendes Beziehungsgefüge, das kaum noch überschaubar, geschweige denn steuerbar erscheint.

 

 

2. Wir unterscheiden "externe" von "internen" Hochkonfliktfällen.

2.1. "Externe" Hochkonfliktfälle sind Fälle, die im wesentlichen durch fehlerhafte Interventionen aus dem Helferfeld entstehen, aufrechterhalten oder sogar eskaliert werden. Hierzu zählen beispielsweise einseitige Parteinahmen der Helfer für eine Konfliktpartei und die unsystemische Unterscheidung in guter und böser Elternteil.

"Externe" Hochkonfliktfälle sind auch Fälle, die auf Grund fehlender oder verweigerter Ressourcen nicht gelöst werden können, so etwa in dem seitens fachverantwortlicher Jugendämter notwendige finanzielle Mittel verweigert werden, so dass keine ausreichend qualifizierten Fachkräfte zur Verfügung stehen.

Ein ähnliches Phänomen finden wir beim ungeübten Heimwerker, wenn dieser etwa eine Steinwand mit einem Holzbohrer durchbohren will und schließlich zu der Auffassung kommt, Steinwände könne man prinzipiell nicht durchbohren, was man daran sehen könne, dass alle seine Bohrer nunmehr stumpf wären und noch immer kein Loch in der Wand ist. Die Lösung des Problems scheitert hier am Fehlen eines Steinbohrers, den man für 5 € im Baumarkt kaufen könnte.

In der familiengerichtlichen Praxis beobachten wir hier z.B. die Fälle, in denen mit einen enormen finanziellen Aufwand Gutachter beauftragt werden, die zur Lösung des Konfliktes genau so viel beitragen wie ein Holzbohrer zum Durchbohren einer Steinwand. 

 

Unsere These lautet: "Externe" Hochkonfliktfälle lösen sich auf, sobald das Helfersystem seine Streit eskalierende Position aufgibt, zum Moderator und Akkumulator konstruktiver Verhandlungsprozesse zwischen den Streitparteien wird und adäquate Werkzeuge zur Problemlösung bereitstellt, bzw. verwendet.

 

2.2. "Interne" Hochkonfliktfälle sind Fälle, deren im System geltende Spielregeln uns nicht bekannt sind oder für die wir auf Grund der Begrenztheit unsere eigenen Perspektive als Helfer keine neuen Spielregeln einführen können.

Die Lösung "echter" Hochkonfliktfälle erfordert das Abgehen des Helfersystem von untauglichen Lösungsmodellen. Mehr des selben bringt keine Lösung. Erfindungen sind gefragt.

Das sogenannte Das Neun-Punkte-Problem und seine Lösung ist ein Beispiel dafür.

 

Das Neun-Punkte-Problem

Das Neun-Punkte-Problem stellt ein typisch gestaltpsychologisches Untersuchungsparadigma dar. Die geforderte Leistung besteht darin, neun Punkte, die in der Form eines Quadrates angeordnet sind, mit vier geraden Strichen - ohne abzusetzen - zu verbinden.

 

 

o                o                o

 

o                o                o

 

o                o                o

 

 

 

Die Schwierigkeit bei der Lösung der Aufgabe besteht darin, sich von einer bestimmten vorgefassten und gewohnheitsmäßig gewordenen Wahrnehmung zu lösen, im Falle des Neun-Punkte-Problems von der Quadratwahrnehmung, einer Wahrnehmung, zu der nach Auffassung der Gestalttheorie das menschliche Individuum bei der Wahrnehmung der Punktekonfiguration tendiert. Erst wenn diese Wahrnehmung verändert ist, das Wahrnehmungsfeld also umstrukturiert wird, ist eine Möglichkeit zur Problemlösung geschaffen.

 

 

 

3. Die von uns gewählte Klassifikation in "externe" und "interne" Hochkonfliktfälle ist - wie jede Klassifikation - eine Konstruktion. Klassifikationen sind weder wahr noch falsch, sondern je nach Perspektive nützlich oder schädlich. Im Nationalsozialismus führte die Klassifikation von Menschen in höherwertig und minderwertig schließlich in den Massenmord.

Im "International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems" (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme ICD-10 wird versucht, Verhaltensweisen von Menschen in einem Klassifikationssystem zu beschreiben. Über Sinn und Unsinn dieser Maßnahme kann man vortrefflich streiten. Der eigentliche Sinn dieses Systems liegt vermutlich in der angestrebten Verwaltbarkeit von Menschen durch die bürokratischen Systeme. So soll eine Psychotherapie nur dann von der Krankenkasse bezahlt werden, wenn der betreffende Mensch vorab eine psychiatrische Diagnose erhalten hat.

 

4. Wir diskutieren das Phänomen der Eltern-Kind-Entfremdung. Wir unterscheiden hier folgende Fallgruppen 

a) Eltern-Kind-Entfremdung infolge hochkonflikthafter Auseinandersetzungen der Eltern, was zu einer Ablehnung des "nichtbetreuenden" Elternteils durch das Kind führt (Parteinahme).

b) Eltern-Kind-Entfremdung infolge mit dem Kind unsensibel agierendem Elternteil, was zu einer Ablehnung dieses Elternteils durch das Kind führt und vom abgelehnten Elternteil als Manipulation des Kindes durch den betreuenden Elternteil interpretiert wird.

Die beiden idealisierten Fallkonstellationen können auch in Überschneidungen auftreten.

 

5. Wir diskutieren in wie weit uns systemische oder radikalkonstruktivistische Konzepte dabei nützlich sein können, "Hochkonfliktfälle" im Kontext familiengerichtlicher Verfahren zu lösen, zu entschärfen oder einer Befriedung zuzuführen.